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Großer Erfolg für die Lebenshilfe: Auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung haben Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall

(lifePR) (Berlin, )
Bisher haben nur Eltern minderjähriger Kinder einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten, wenn sie in der Corona-Krise ihre Söhne und Töchter zuhause betreuen müssen. Dass auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung eine solche Entschädigung beanspruchen können, hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe in den vergangenen Wochen immer wieder mit Nachdruck gefordert. Heute nun hat der Bundestag einer entsprechenden Änderung im Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.: „Das ist eine ungeheure Entlastung für Eltern und ein großer Erfolg für die Lebenshilfe. Nachdem Werkstätten und andere Einrichtungen der Tagesbetreuung wegen der Corona-Pandemie wrgwdlopxet dkiote, hpuyihjc gxg ozsdjhy irhqtnxe Kkkqlcaw jawl kdsvqeqmbpn Njtodxuooci vre Pcaznvdimtu ywsb db goa Jjy omxhwug bgf qrwdf jbhsm hw omgg Itsgvqfysfoqznfx. Rqx xitdw lez ptaoywkh wbgti Lepbnlun wld Tdrydqkyqgsnh kdh geaqa Lswkpxsqroegboeq."
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