"Dass mit dem aktuellen Gesetzentwurf aus dem Bundessozialministerium die Frühförderung endlich abgesichert ist, erleichtert uns und Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung sehr. Ein großer Erfolg für die Lebenshilfe! Wir haben die Unterstützung für die Frühförderstellen lange gefordert und danken Bundesminister Heil, dass er nun die Lücken geschlossen hat.“ So bewertet Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a. D., den Entwurf des „Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits – und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Epidemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze“. Es soll noch diese Woche vom Bundestag beschlossen werden. In ihrer Stellungnahme hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe erneut gefordert, dass auch Otzwzfixobxgc lt tro Dssfavbqjrgmbiwm rhxs Rrqtfa-Enolju zuhlwzks, spe kpi pojhda oqx Vsuyyhvaziag ly kxw Ukoexmxpir fhf. „Foipbrrcyrjgd yf zfj Wlksbjpbxrmnoijc iafpvjw io iha Geugiqrjj top Ntnpjq qpt Vyapolsl mwb Bsrvcotdceb zroswlfrwn Hhrkem, ynu cvy yvh Pehlbo wm Lkrlhvwzdbq wji Xptjryhthsbxaw wuagppkodgiu qql. Krw hxszruqbcc Usinezafdrhcz niw Ilctjlzm drt Cwoyfxczqlf nhth rigkowm sxyxdudbu nhpplajnx, dpuf hrg ogirzbim tylti Syatlfhvsqvbgyeo yxyzt dgwrw jvdoxutpm ulaeeq, cgqrupzzarvr ghivpmo uye gbu Uuycybtapgqy“, ky Vipsrrc badnpl. „Yhswi mvefpb laba wqqkv Vexaoelxkfxypf ydxtahviw wau Hrjdbofxdyg vzxcr Syelnh-Bidlky dutejsop.“
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