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Lebenshilfe zum Welttag am 3. Dezember: Alle Menschen mit Behinderung sollen wählen dürfen

Ausschluss verstößt gegen das Völkerrecht

(lifePR) (Berlin, )
Anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Aufhebung des bestehenden Wahlrechtsausschlusses von Menschen mit Behinderungen, für die ein Betreuer "zur Besorgung aller Angelegenheiten" bestellt ist. Diese Regelung im Bundeswahlgesetz verstößt gegen Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention.

Bei der feierlichen Übergabe des Lebenshilfe-Weihnachtsbaums im Reichstagsgebäude ermutigte heute die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, die Abgeordneten, sich dafür einzusetzen, dass alle Menschen mit Behinderung wählen dürfen. "Menschen mit Behinderungen sind unsere Mitbürger und haben ein Recht auf Teilhabe am politischen Leben", so die Bundestagsabgeordnete und frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, "der diskriminierende Wahlrechtsauschluss ist menschenrechtlich nicht unkl fcxhubm."

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