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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechung einer Einkommensteuererstattung auf Arbeitslosengeld II

(lifePR) (Karlsruhe, )
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Anrechnung einer Einkommensteuerstattung auf das Arbeitslosengeld II. Ihre hiergegen erhobene Klage blieb vor den Sozialgerichten ohne Erfolg, weil eine nach Antragstellung auf Grundsicherung zugeflossene Einkommensteuererstattung nicht Vermögen, sondern Einkommen darstelle und daher bedarfsmindernd zu berücksichtigen sei. Die Beschwerdeführerin sieht sich durch die angefochtenen Entscheidungen des Grundsicherungsträgers und der Fachgerichte in ihrem Grundrecht auf Eigentum verletzt, da diese nach ihrer Ansicht zu einer Rückzahlung der Einkommensteuererstattung führten.

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Insbesondere wird die Beschwerdeführerin durch die Anrechnung lzq Sxyqnyefzofylmdlhodkjrhbx agn kkgg kutjdxjvilatbzqvw Mafkuhofecpten fzlqk qn fwkqq Rnleyrrcdu brx Tgpsatav ibs Dlw. 76 Oqy. 4 PQ nyvewkqd.

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