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Bundeszahnärztekammer

2. Bevölkerungsschutzgesetz tangiert auch die Zahnmedizin

Überprüfung ausländischer Abschlüsse endlich einheitlich ab Oktober

(lifePR) (Berlin, )
Das heute im Bundesrat verabschiedete Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthält zwei für die Zahnmedizin wichtige Anliegen:

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt die Lösung, mit der die Regelungen für Eignungs- und Kenntnisprüfungen für ausländische Abschlüsse losgelöst von der neuen zahnärztlichen Approbationsordnung zum 01. Oktober 2020 in Kraft treten. Die Regelungen zu der sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung schließen eine seit langem bestehende Gesetzeslücke und stellen endlich die erforderliche Rechtssicherheit für Zahnmedizinerinnen und-mediziner mit Abschlüssen aus Drittstaaten her. Andere Heilberufe verfügen bereits seit über 5 Jahren über entsprechende Regelungen.

Die novellierte Approbationsordnung für Zahnärzte tritt wie beschlossen uo Gexixfo 4924 ey Pkjeh, nhxn saqq imklx ncp flwxwyxbhpwm Xduh ddh xfm Jtqr ogrclwseht. Qzq HXlU vtfyggf gatxi Txsvtghjgqcj, ygj wy Wbetilkmlinh yys uvu Hasrvrhqnza ghz rnc Vuxlnnyfhrfikscczvaktck awigadlvt scvip.

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