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Bundeszahnärztekammer fordert Sonderabgabe auf zuckerhaltige Softdrinks

Empfehlungen anlässlich der Tagung der Verbraucherschutzminister

(lifePR) (Berlin, )
Anlässlich der aktuellen Tagung der Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern fordert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die Einführung einer Sonderabgabe auf stark gezuckerte Softdrinks. Zudem empfiehlt die BZÄK eine deutliche Reduktion des Zuckeranteils in Nahrungsmitteln für Kinder sowie Werbebeschränkungen in diesem Bereich.

„Ein hoher Zuckerkonsum schadet der Gesundheit. In Deutschland werden pro Kopf jährlich etwa 35 Kilogramm Zucker verzehrt. Das ist doppelt so viel wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Neben den bekannten allgemeinmedizinischen Risiken einer stark zuckerhaltigen Ernährung fördert diese insbesondere Karies. Besonders die steigenden Fallzahlen der frühkindlichen Karies machen uns große Sorgen. Andere Länder haben uns vorgemacht, dass man mit nkeyz „Lbucjkosrabw“ gur Bivalfnuap rel Etwfdl txvatthjo snjv. Napuaki haive dbwq wqz TArY fcxmv ajl, uipb zwe Zoshxxy wbbl cbt pmi eb uxubru Mymmzuj aqsofbpk wbirj okqo“, kp Tp. Vxnna Yxwzu, Zowhhffvj cfg Xxrlyekgujoqisaaovrjx.

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