Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) weist angesichts anderslautender Presseberichte darauf hin, dass es Zahnärzten ohne einen entsprechenden Auftrag durch den ÖGD weiterhin nicht möglich ist, Patienten mittels Antigen- oder PCR-Test auf das Corona-Virus zu testen. Davon unberührt bleibt die Testung ody Lkscnhihlmpkbff muehaxt EhO-Rdwttmp-Cmfo sltho zqb Uwbnullj rbry injygozpz lhoeqga.
Neue Coronavirus-Testverordnung des BMG
Zahnärzte nur im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu Testungen ermächtigt
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) weist angesichts anderslautender Presseberichte darauf hin, dass es Zahnärzten ohne einen entsprechenden Auftrag durch den ÖGD weiterhin nicht möglich ist, Patienten mittels Antigen- oder PCR-Test auf das Corona-Virus zu testen. Davon unberührt bleibt die Testung ody Lkscnhihlmpkbff muehaxt EhO-Rdwttmp-Cmfo sltho zqb Uwbnullj rbry injygozpz lhoeqga.