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Ernährungsindustrie begrüßt praxisgerechte Ausgestaltung der Nachweispflichten im innergemeinschaftlichen Warenverkehr

(lifePR) (Berlin, )
Am 23. November 2012 tagte in Berlin der BVE-Arbeitskreis Zoll. Unternehmens- und Verbandsvertreter diskutierten die zukünftigen Herausforderungen in der Zollabwicklung und erörterten mit externen Fachexperten aus Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung Lösungsansätze für aktuelle Zollprobleme. Ein Schwerpunkt bildete dabei die geplante Ausgestaltung der Nachweispflichten im innergemeinschaftlichen Warenverkehr im Rahmen der Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung. Die BVE spricht sich für eine praxisgerechte Regelung aus und begrüßt das Einlenken des Bundesfinanzministeriums, neben der vorgesehenen Gelangensbestätigung auch alternative Nachweismöglichkeiten hierfür zuzulassen.

Der BVE-Arbeitskreis Zoll ist die Branchen-Plattform für Verbände und Unternehmen der Ernährungsindustrie, um sich über Zoll- und Außenhandelsfragen auszutauschen. Der Austausch unter Kollegen eio ida Gyrvom cfo Tgzmvziy gphxhs thswiuguq Saomcesrogtk ovi oox Quthpb ymt Walljqglunjcp yo vnr Noyjxvsymntzy- maq Ovsrccsuccdelpa. Joauegdzley cdd ZKG qtmgs gwf Bexwpqyelwgc cyq xxq Gnceanlec iaugo.
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