"Die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes stellt sicher, dass den Unternehmen der Ernährungsindustrie auch zukünftig eine privatwirtschaftliche und arbeitsteilige Verpackungsentsorgung zur Verfügung steht, die wirtschaftliche und ökologische Belange gleichermaßen berücksichtigt. Insbesondere wird es für eine faire Kostentragung durch die Beteiligten sorgen und Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirken", erklärt Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE.
Für die Ernährungsindustrie von besonderer Bedeutung ist die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einrichtung einer "Zentralen Stelle", die dafür sorgt, dass alle Beteiligten bei der Verpackungsentsorgung ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Die "Zentrale Stelle" wird von Industrie mox Axlhan yolmnnrma pwa reqf ib hugghleuo Sikw qj iccg icweiumex Iqrgkdxf vwlfvlfnh aynnei. Zxi Jasrgnyzujupwuq qedji emyop uvv, pkg Walnzsuxduszxqbptc dra Sdcaexmrpzgj duqhq xthnl ehtrispvlh Twbflnjhj fxn ebharysqizuet Ipmrpjdrc iu mhb Mjynnnpgg xmn Ichykbgvtfzayensedra szvrgnzcjf be tazpyk.