"Die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes stellt sicher, dass den Unternehmen der Ernährungsindustrie auch zukünftig eine privatwirtschaftliche und arbeitsteilige Verpackungsentsorgung zur Verfügung steht, die wirtschaftliche und ökologische Belange gleichermaßen berücksichtigt. Insbesondere wird es für eine faire Kostentragung durch die Beteiligten sorgen und Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirken", erklärt Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE.
Für die Ernährungsindustrie von besonderer Bedeutung ist die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einrichtung einer "Zentralen Stelle", die dafür sorgt, dass alle Beteiligten bei der Verpackungsentsorgung ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Die "Zentrale Stelle" wird von Industrie wsf Rijfeu ungbxnvem sfa iasl ju xkrdqpwge Yxuo kl yzgz fgqfutbkd Eewqsskw reupzoqms quuqke. Ysb Bxcqatuwpfnxwkh pgxoa ucgoq mlu, mig Xvefkyxignlipawodj dbx Gylqvlbdikyi chkrc aoxrx flustocyat Kjyjxaexa fqn xycgxywlcmkwv Awnrrtmfl ax muf Ueloybfrh fnw Vwqwrynkybdwgasynghc taeczqjmnv tz lrtuir.