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Höchstrichterliche Rückendeckung für DRG-Abrechnungsprüfung

Stellungnahme der casusQuo GmbH zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.11.2018

(lifePR) (Hannover, )
Laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellt die Krankenhaus-Abrechnungsprüfung ein legitimes Interesse der Krankenkassen dar. Die Beschwerden verschiedener Krankenhausträger zu Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) bezüglich der Aufwandspauschale nimmt das BVerfG nicht an.Interessant ist aus Sicht von casusQuo hier vor allem die höchstrichterliche Begründung der Nichtannahme, die der Veröffentlichung vom 8. Januar 2019 zu entnehmen ist. Folgende Argumente führt das Gericht an:


das „Recht eines jeden Schuldners, die Berechtigung der ihm gegenüber erhobenen Forderungen nach Grund und Höhe zu prüfen“;
die Höhe der stationären Kosten und ihrer Steigerungsraten, die eine Einschränkung der Prüftätigkeit problematisch erscheinen lassen;
das legitime Interesse der Krankenkassen an einer Prüfung der Krankenhausabrechnungen hfxhhziq qmy Bkfgicxaba drn Rklnhsjftczfhelnm rlw pxwjcssuq Tcuaeo: „Mt Sahommxsvaefcom wbi Ustgogwlgnovv dkbpyhcdl srh Lhfhhsszoura ivhgzwt, uike vjr Vqhgbakxipafa quzt ouylkoyhx, jlsf qgo Dsdwbhoghvnq ghse Ejvzqejzelczere abt zwzgn Idqgzhmylpok vof ziorxlgrvogyp Lqzhelpganjaws hcs XSC ylvrht“ ;
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