"Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts herrscht Klarheit darüber, dass die rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit entschädigt werden muss. Hamburgs Feuerwehrbeamte haben deshalb einen Anspruch auf Entschädigung ihrer zu viel geleisteten Arbeit. Unabhängig von den detaillierten Festlegungen des Gerichts hinsichtlich der Erforderlichkeit von Rügen, Antragstellungen oder Widersprüchen der Beamten gegenüber dem Dienstherren sehen wir die Stadt grundsätzlich in der Verantwortung, alle Feuerwehrbeamte, die rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit geleistet haben, zu entschädigen.
Die zu erwartenden 20. Mio. Euro Mehrkosten sind vor dem Hintergrund deutlicher Minderbedarfe bei der Sanierung des Mzcadzqzrbuxypn Izejd tmb Iydpa gowvrkovmyhkidjw jkwohjgc. "
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