Bereits erworbene nicht benutzte Fahrausweise (außer Zeitkarten) verlieren am 14. Januar 2017 ihre Gültigkeit. Das heißt, sie können noch bis einschließlich 14. Januar 2017 „abgefahren“ werden. Außerdem können die nicht genutzten Fahrausweise des alten Tarifs noch bis zum 31. Mai 2017 gegen Zuzahlung des Differenzbetrages im Kundenzentrum in der Stadtpromenade umgetauscht werden. Ebenso kulant geht die Cottbusverkehr GmbH mit bereits angefangenen 4-Fahrten-Karten um. Auch diese können gegen Zuzahlung des Differenzbetrages im Kundenzentrum umgetauscht werden. Es nhavlca qxfil Kxvgoelziunika.
Tarifanpassung zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten
Fahrausweise des alten Tarifs können nur noch bis 14. Januar 2017 genutzt werden
Bereits erworbene nicht benutzte Fahrausweise (außer Zeitkarten) verlieren am 14. Januar 2017 ihre Gültigkeit. Das heißt, sie können noch bis einschließlich 14. Januar 2017 „abgefahren“ werden. Außerdem können die nicht genutzten Fahrausweise des alten Tarifs noch bis zum 31. Mai 2017 gegen Zuzahlung des Differenzbetrages im Kundenzentrum in der Stadtpromenade umgetauscht werden. Ebenso kulant geht die Cottbusverkehr GmbH mit bereits angefangenen 4-Fahrten-Karten um. Auch diese können gegen Zuzahlung des Differenzbetrages im Kundenzentrum umgetauscht werden. Es nhavlca qxfil Kxvgoelziunika.