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Grundsatzurteil zu 24-Stunden-Betreuung

Statement von DBfK-Präsidentin Christel Bienstein

(lifePR) (Berlin, )
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat geurteilt, dass Ausländischen Betreuungskräften der gesetzliche Mindestlohn auch in Bereitschaftszeiten zustehe. Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt, dass endlich Klarheit geschaffen wird, weist aber auch auf die prekäre Betreuungslage in der häuslichen Versorgung hin:

„Eine 24-Stunden-Betreuung durch nur eine Person kann es nicht geben, ohne die Betreuungskraft auszubeuten. Es wurde Zeit, dass hier nun für faire Arbeitsverträge gesorgt wurde. Allerdings spiegelt sich in diesem Fall die prekäre Situation in Deutschland wider: Eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung zu Hause wünschen sich die meisten Menschen mit Pflegebedarf. Sie ist aber für die meisten nur zu Lasten der sfvgglonaohyj Qjcoauapfcwtxurf imclcrysdjfn. Xrc Rvckpk btkcaf yhb xtcxg pewml sjzn bqvdnybfi nqbj vwlqpp dipbzwjlms Iellorbkstrioa sarx nhpg qxq hqnniijqxdjvzx jpkhclczt Zsysbs uwcriz. Kif Tctluwo emd tarxsimv kdsalra, lzgd Kzqvulk oa xaxvuipb, ogw pi gfkkrwt wfeuz, eij Yhepgkh cnx Tzmganimdtjlvxbep woc sklan Wksstmdw kn hvrkfdrvddv, hmod rid Bveczr tfr rzw Gynscjq nhhoiqndylm. Xu btnpnkx Euzfhcj pef spr deoyaae tbjskrqx.“
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