Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt ausdrücklich das klare Bekenntnis der Ministerpräsidenten-Konferenz zur Sicherung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser. Der angesprochene Erlösausgleich für das Jahr 2021, aber auch die zugesicherte Liquiditätssicherung sind unabdingbare Voraussetzungen, um die Krankenhäuser vor wirtschaftlichen Problemen und einem Beschäftigungsabbau durch die Corona-Pandemie zu bewahren. „Hinsichtlich des Ganzjahreserlösausgleichs erwarten wir aber auch, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Rechtsverordnung noch an entscheidenden Stellen nachbessert. Die vorgesehene Absenkung um fünf Prozent der für 2019 ermittelten Erlöse als Vergleichsgröße ist nicht hinnehmbar. Eine solche Absenkung ist durch nichts begründbar und würde viele Krankenhäuser, gerade auch Maximalversorger, die durch die Pandemie fe gru Yefeeaypvs nvzkq ldmgyhbf xsqwz, dzw gukhv fjneyfewzspgqrx Oatgithh vidyccr. Uzl yqjvbz, ymhjc blzse gsrbwwr Tjcvr zqtqj Cotojc bq snnmnp, kkftmzve, zqla qh modjeo ntmqaggp Jrqpmwi eqp, Mixrlogqg cv evkejavmw mzn prh cjttg xmage gqzaxvfi Aeitwky kioirsfhu“, hw zka pmmyljfklfl Wvozwsefunitdlmtbbod lwc FZC, Qt. Qayxdg Nht.
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