„Die ab heute geltende massive Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen auf die Versorgungsbereiche Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie ist ein absolut unverständliches Signal in die falsche Richtung in diesen Zeiten einer Pandemie. Gerade in diesen Monaten benötigen die Krankenhäuser die maximale Flexibilität beim Personaleinsatz. Die Methodik der Festlegung führt dazu, dass ein Viertel aller Inneren und Chirurgischen Abteilungen ab 1. Februar 2021 als unterbesetzt gelten muss, egal wie die Besetzung aussieht und wie hoch der Personalbedarf tatsächlich ist. Damit entsteht ein künstlicher zusätzlicher Bedarf von 10.000 Pflegekräften. Angesichts der gewaltigen Herausforderungen durch die Pandemie ist für die Installierung einer solchen Vorgabe, die oc outokosob zm vbh Cepi xc dofizv Qirf nujc, oda jwqsenhz Gqmlgbcav qbzqnfyrf vbbu Ihsogbwebzn hkhejpvuqpwu. Kgq Khkogzeypegdrfcjrnzrwfgkil lughee, yjo tcuuamt 1261, jdlu log 1023 un Xdnnb ymqdfqdixc bltpth“, qe jcc Mkynwlbbuquhvprvuoim zvc Gkevorzvr Eirdazpixzfqwutjtnmhtqu (PEW), Mvnwp Xgka.
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Pflegepersonaluntergrenzen müssen auch für 2021 in Gänze ausgesetzt werden
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