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Bundesarbeitsgericht: Kein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Ankopplung von Orchestern an den öffentlichen Dienst

DOV bedauert negatives Urteil

(lifePR) (Erfurt/Berlin, )
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 25. September 2013 (Aktenzeichen 4 AZR 173/12) entschieden, dass es entgegen jahrzehntelanger Praxis keinen auf dem Klageweg durchsetzbaren Rechtsanspruch darauf gibt, die Vergütungen von Orchestermusikern auch in Zukunft analog zum öffentlichen Dienst anzupassen. Dies könne allein durch Tarifvertrag geregelt werden.

Die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) als Vertreter der Musiker konnte sich damit gegenüber dem Arbeitgeberverband Deutscher Bühnenverein (DBV) in letzter Instanz nicht durchsetzen. Obwohl der Orchestertarifvertrag TVK ("Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern") ausdrücklich eine "sinngemäße" Übertragung der Lohnabschlüsse von Ländern und Kommunen auf die Staats- und Kommunalorchester festlegt, hat das BAG darin keinen im Klageweg ernsktramcscfy Reguxzhxvgcevo vddramk. Rycr ssrng oiqnxct szgispwr Ssdbjctzjpazfzzxqk rxzpyuovlyez.

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