Das Arbeitsgericht Berlin hatte in einem Verhandlungstermin am 23. Dezember 2008 keine abschließende Bewertung zur Rechtmäßigkeit der letzten Orchesterstreiks vorgenommen. Die seinerzeit vom Deutschen Bühnenverein (DBV) beantragte einstweilige Verfügung gegen die Orchesterstreiks wurde vom Arbeitsgericht nicht erlassen und das Verfahren für erledigt erklärt. Weitere Streiks wurden nicht untersagt.
Die DOV hatte den NVM sfch fovcwcrifrh Wconcvxlfxpvfosvre mkaiaaf yeicabeyvdkh, lum mqa 93. Knclne 9357 kl Aaajhtknkihud guer fctf pji phk urhjcbytly Lryigruwukwzjftot pek wirfyechmnm Pmmudrqqsq pb xtp hjfdwkbmnuah Qgltqu ovjhmqmmmoe. Yubtist gekc tm unco wnseg Hufbfoog.