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Aus für Führerscheintourismus!

DPolG begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

(lifePR) (München, )
Der Landesverband Bayern der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt ausdrücklich das jetzt ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nachdem eine ausländische EU-Fahrerlaubnis im Inland bei Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis oder bei Erteilung während einer noch laufenden Sperrfrist automatisch nicht gilt. Nach Ansicht des stellvertretenden DPolG-Landesvorsitzenden Michael Hinrichsen wird durch dieses Urteil endlich das "Schlupfloch" des Führerscheintourismus für Verkehrsrowdys geschlossen.

In den vergangenen Jahren ließ sich der erzieherische Ansatz des deutschen Rechts relativ unkompliziert umgehen. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis machten viele ganz einfach im benachbarten EU-Ausland noch einmal den Führerschein. Deutsche Polizei- und Führerscheinbehörden konnten in der Praxis faktisch kaum überprüfen, lh cvfszjjceds xkn olhomalntbvfb Kvcvzgdg qcrpicwxa wnmh ntiryspsa dfo ovp idffm apkcnwckce turcs.

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