Kernstück des Versorgungsausgleichsstrukturreformgesetzes ist das in Artikel 1 enthaltene neue "Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz) - VersAusglG". In unserer Fachinformation 05/2009 werden die durch dieses Gesetz erfolgten Regelungen dargestellt und die neu eingeführten Vorschriften, soweit sie für die gesetzliche Rentenversicherung von Bedeutung sind, mit den entsprechenden Erläuterungen veröffentlicht.
Die elektronischen "Informationen" und natürlich auch das vollständige Archiv der letzten Jahre finden Sie direkt unter http://www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen oder auf der Startseite der Internetauftritte der bayerischen Regionalträger unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de rechts unter den Top Zsnll.