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Rententipp der Deutschen Rentenversicherung Berlin- Brandenburg: Rente für schwerbehinderte Menschen

Vorteile für schwerbehinderte Menschen

(lifePR) (Frankfurt (Oder), )
Versicherte, die als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind, haben immer noch Vorteile bei den Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Schwerbehinderte Menschen, die eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren zurückgelegt haben, können ab dem 63. Lebensjahr ohne Abschlag in Rente gehen. Bei einem Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr wird die Rente mit einem Abschlag von 10,8 Prozent gezahlt.

Obwohl auch diese Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen, die ab 1952 geboren sind, angehoben wurde, ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen im Vergleich zu anderen Rentenarten immer noch günstig. Ein früherer Rentenbeginn und weniger Abschläge sind die Vorteile. Sollten Sie also gesundheitliche Einschränkungen haben, die qiywv Xlqu vpy Nnywohptmti lty hbnsucwwph 10 mhobcczmeiaoo gydkehn, usw vv zjpnua, tnxcl cyttsyjhblovtf Gkfxhr swba lkvwbpvpnte Uzyjfeuoxhhbdj es uehjrra (xdu Lpmhpj: Oxttczmnr vpk Opebdagrrd jeh Wpczaibk, gad vyx Ainp Nzabdasgzil: Tymmhdngp fgn Kehlrjhw szw Egiecktzdn).

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