Als Ferienjobber vereinbaren Schülerinnen und Schüler mit ihren Arbeitgebern in der Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Im Kalenderjahr können sie bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage sozialversicherungsfrei arbeiten – also ohne Abzüge vom Lohn. Solange diese Zeiträume auch mit mehreren Beschäftigungen nicht überschritten werden, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle.
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