Als Ferienjobber vereinbaren Schülerinnen und Schüler mit ihren Arbeitgebern in der Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Im Kalenderjahr können sie bis zu drei Monate oder 70 Arbeitstage sozialversicherungsfrei arbeiten – also ohne Abzüge vom Lohn. Solange diese Zeiträume auch mit mehreren Beschäftigungen nicht überschritten werden, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle.
Weitere Informationen dazu gibt tp ak Sdhaovaw fcale uon.xmajrarp-viamaaijmrnfvrzdhp.ai viu xr sjsnptddsbr Imgvxzehybolkm bqlkz 9336 3867 2455.