Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt - und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Voraussetzung: Die Schulabgänger sind mindestens 17 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit für wenigstens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.
Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es im auf www.rentenblicker.de, in den Beratungszentren der Deutschen Rentenversicherung sowie am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Sh. 92/43