Als Ferienjobber vereinbaren Schülerinnen und Schüler mit ihren Arbeitgebern in der Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Wer sie zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober ausübt, kann derzeit bis zu vier Monate oder 102 Arbeitstage sozialversicherungsfrei arbeiten – also ohne Abzüge vom Lohn. Solange diese Zeiträume auch mit mehreren Beschäftigungen nicht überschritten werden, spielen die Höhe des Gehalts und die Bvzrrn csf Bqrtazqynkumah mjmav Qjqff.
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