Für einen Ferienjob vereinbaren Schüler mit ihren Arbeitgebern in der Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Dann gilt der Vertrag für längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage. Wird dieser Zeitraum auch bei mehreren Beschäftigungen in einem Kalenderjahr nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle: Der Job bleibt sozialversicherungsfrei.
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