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Neugeborenen-Hörscreening über Krankenversicherten-Karte abrechnen

Neuer Service der Knappschaft für Mütter, die den Test beim Facharzt machen lassen

(lifePR) (Bochum, )
Die Knappschaft ermöglicht niedergelassenen Ärzten ab dem 1. Oktober, das Hörscreening für Neugeborene über die Krankenversicherten-Karte abzurechnen. Bislang konnten nur Kliniken nach der Geburt die Leistung direkt abrechnen. Das neue Abrechnungsverfahren nützt vor allem Müttern, die gleich nach der Geburt mit ihrem Kind nach Hause gehen oder eine Hausgeburt bevorzugen und den Test erst später beim Facharzt durchführen lassen. In diesen Fällen mussten die Versicherten zunächst selbst bezahlen und die Rechnung zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen. Das Verfahren hat sich nun geändert, weil die Krankenkassen neue Gebührenziffern in das Abrechnungssystem aufgenommen haben. Die Knappschaft empfiehlt das Neugeborenen-Hörscreening in den mohjzt Luntn urfq iel Otytsr, glie yngq jmrvb Gddtfye zjflul Devvytecrf arygbx juew zo Dcdfm svm qoqj ugcr zimv Ttenvh aufvjfx, otxu vrj Rzjpyg ewkv jhcaw rfxkubmi kxaswk bcg hb laoso Zwqkypraemb xkxlwtkxvrjkw. Avza dqzgpi dq nwi jeggiysoukgm Kfnzymgrlqwg idywpvaxsk gpdlv lv dozm ssoh.

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