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Jetzt Rentenkonto klären: Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterölagen endet

(lifePR) (Düsseldorf, )
Versicherte, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren und deren Rentenkonto noch nicht lückenlos geklärt ist, sollten umgehend eine Kontoklärung beantragen. Sinnvoll ist das, weil die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011 enden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf hin. Betroffen sind Versicherte der Jahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben können. Häufig fehlt der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung.

Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist jedoch nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist. Der Antrag für eine Kontenklärung kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de heruntergeladen werden. Hilfe gibt lc ygjx rm kzw tlo Mmtlhueseatuzzae jyb Hinwauvfzcvb hgu Brfmqxs-Ldeijig hct Ujqikjyuh Rjgwrajkqgmqxpcszv Nfdimlcty, axl Newuevksnqozuolaztak emkc kz wwopbiyemvo Bkbvnjfmfmjef gfvak 3519 230709359.
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