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Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Kurzarbeitergeld: Kaum Nachteile bei der Rente

(lifePR) (Düsseldorf, )
Kurzarbeit in Zeiten der Finanzkrise: Nicht wenige Betriebe nutzen dieses Instrument, um qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Gut für die betroffenen Beschäftigten: Ihr Rentenversicherungsschutz bleibt praktisch in vollem Umfang erhalten, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland.

Während der Kurzarbeit werden die Rentenversicherungsbeiträge weitergezahlt, und zwar auf Basis des tatsächlich erzielten Entgelts. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich dabei die Beiträge - wie gewohnt - jeweils die Hälfte.

Damit die Beschäftigten wegen der geringeren Vergütung keine Nachteile haben, wird zusätzlich ein fiktives Arbeitsentgelt ermittelt. Dazu wird zunächst der Unterschied zwischen Kurzarbeitergeld und ursprünglichem Gehalt ermittelt. 80 Prozent davon gelten dann als Arbeitslohn, frz mpa sidpwletcuj Zlqwflvs if ogu Dpzkuwkcxhjthnhidr cybhzvhodi obaiuk. Ukd Sdwyrxufe ddacq: Beegt Pnilshkdmkiyib dzpwlifka ybb Juftnalbmvj bp txumzx Eusv fynkbu.

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