Auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können später die Rente erhöhen oder einen Rentenanspruch begründen. Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden. Außerdem muss die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat umfassen.
Weitere Auskünfte gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten oder gh xdudihwioqs Myfkoiukaweun tunzy 5830 817994779.