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Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Hinterbliebenenrenten: Höhere Freibeträge für Witwen und Witwer

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ab 1. Juli 2015 können Witwen und Witwer neben ihrer Hinterbliebenenrente mehr hinzuverdienen. Für Waisen fällt die Einkommensanrechnung ganz weg. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin. Bezieht eine Witwe oder ein Witwer neben der Hinterbliebenenrente eigene Einkünfte wie beispielsweise Arbeitsentgelt, Einkommen aus Selbstständigkeit oder eine eigene Rente, werden diese angerechnet. Bis zu einem gesetzlich festgelegten Freibetrag kommt es jedoch nicht zur Rentenminderung. Dieser Freibetrag steigt zum 1. Juli bei Witwen und Witwern auf 771,14 Euro (bisher 755,30 Euro).

Angerechnet wird der Nettobetrag der Einkünfte. Dieser wird in der Regel aus dem Bruttoeinkommen durch Abzug von gesetzlich festgelegten Pauschalbeträgen ermittelt. Xdars ose Qzutfljjndwogy vdlq zyz Anvshqqxty fuvfdd, bxbdwd yfv aurunonksdtdde Zdnlexjnz cd 91 Aoikdwo frp uom Fvcsr hhvhlxbeain.

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