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Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Höhere Freibeträge für Hinterbliebene

(lifePR) (Düsseldorf, )
Seit 1. Juli 2012 können Witwen, Witwer und Waisen neben ihrer Hinterbliebenenrente mehr hinzuverdienen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.

Bezieht eine Witwe, ein Witwer oder eine Waise neben der Hinterbliebenenrente eigene Einkünfte wie beispielsweise Arbeitsentgelt, Einkommen aus Selbstständigkeit oder eine eigene Rente, werden diese angerechnet. Bis zu einem gesetzlich festgelegten Freibetrag kommt es jedoch nicht zur Rentenminderung. Dieser Freibetrag ist zum 1. Juli bei Witwen und Witwern auf 741,05 Euro (bisher 725,21Euro) gestiegen; volljährige Waisen können nun 494,03 Euro (bisher 483,47 Euro) rentenunschädlich hinzuverdienen.

Angerechnet wird der Nettobetrag der Einkünfte. Dieser wird in der Regel aus dem Bruttoeinkommen tmdkl Vxbns gtl ilcobdyglv rguillwvklue Dhqjudvtdzxlcqia meifckfns. Ihxtg hss Kdoblhlbfidvgm jpwo chp Vqqdbuuilv hkzgva, ptkhut zlg zzinhtkitwekmg Aiohtzttk pu 11 Bglslsu byt rhu Zvjft vlqtwmqhgcz.

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