Zum 1. Januar 2013 steigt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung von 2,2 auf 2,3 Prozent für kinderlose Rentnerinnen und Rentner.
Rentenbezieher, die ein Kind erzogen haben, zahlen anstelle von bisher 1,95 dann 2,05 Prozent.
Der Beitrag wird direkt von der Rente abgezogen und zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag an den Gesundheitsfonds überwiesen. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland wird über den veränderten Rentenzahlbetrag durch einen zusätzlichen Vermerk auf dem Kontoauszug der Banken informieren.
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