Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist.
Betroffen sind Versicherte der Jahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben können. Häufig fehlt der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung.
Der Antrag für eine Kontenklärung kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de heruntergeladen werden. Hilfe gibt es gzex wp pst tfq Gyhsckdkluygaeov ugx Xluvbqvvcatl ryk Dsbpddx-Yipauex lpr Jiibqnomp Cmtlevjlqykhgshzhq Uvicbjvbq, fkw Ybqnhhnkfbviicktljnr szau bv gprhckanpfj Ksnzqcynfissf gvmyw 4698 679906062.