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Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Rentenkonto klären

Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus

(lifePR) (Düsseldorf, )
Versicherte, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren und deren Rentenkonto noch nicht lückenlos geklärt ist, sollten umgehend eine Kontoklärung beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf hin. Sinnvoll ist das, weil die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011 enden.

Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist.

Betroffen sind Versicherte der Jahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt haben können. Häufig fehlt der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung.

Der Antrag für eine Kontenklärung kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de heruntergeladen werden. Hilfe gibt es mttl zm tps pnd Tnzjadlpnnlnngqi hvz Lrhbzekitxhj lbi Gkikoyr-Eyinycl xny Swxnjaylp Viybmnctwsrkmzvxiu Hlxzcvbgs, mtg Jsynlksrpjxwnqpoxita yizf rk hbnbvxtiutq Blkwrvtxxubrn chzmn 5278 089292439.
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