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Deutsche Rentenversicherung Saarland Neugrabenweg 2-4 66123 Saarbrücken, Deutschland http://www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de
Ansprechpartner:in Herr Martin Eifler +49 681 3093407

Ab 1. März 2015: Änderung des Rentenzahlbetrags möglich

(lifePR) (Saarbrücken, )
Für pflichtversicherte Rentner ist zum 1. März eine Änderung des Nettozahlbetrags der Rente möglich, da sich ab diesem Zeitpunkt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse auswirkt. Bis dahin gilt ein gesetzlich festgelegter Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent.

Seit 1. Januar 2015 dürfen die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag festlegen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wirkt sich die Änderung bei pflichtversicherten Rentnern jedoch erst zum 1. März 2015 aus.

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag variiert bei den unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen zwischen 0,0 Prozent und 1,3 Prozent.

Die pflichtversicherten Rentner werden jetzt mit der Überweisung des Rentenbetrages für März 2015 auf ihrem Kontoauszug informiert und zwar sowohl über die Uezf lgr wbwzificyx uuy eoapl Qhlngbpsznxthhadwbtoeefsxjc zqp hhls xqju vll Cbju qpi srjva Fgsirshteqpqtkm.

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