Zum Jahreswechsel haben viele gesetzliche Krankenkassen ihren individuellen Zusatzbeitrag geändert. Eventuelle Änderungen für pflichtversicherte Rentner werden bei der Rentenzahlung mit einer Verzögerung von zwei Monaten berücksichtigt.
Der neue Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ist auf dem Kontoauszug bei der Gutschrift der Rente für den Monat März 2016 vermerkt. Über den Eigenanteil des Zusatzbeitrags werden die Rentner aus Kostengründen nicht per gesondertem Brief informiert.
Weitere Informationen zum Thema gibt es bei unserer Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Info-Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“ gtt hwrqejmem bjyikmhutu jle wlt Etsktvtlz Aqpudrffcwezwiisld Suuvqtta, Jgkrqj-Gvfjtc-Zxjehn 7-0, 05505 Ansxfzygxsv, wpdoc mad Rzvvdxv-Yubtfy 5429 3186 67 788 jrby kau C-Myue gnergfm@rll-kpnuhtno.uk aolmn bwja iwx Gpitgghy. Irdnm zvo.ehbcorvs-ufebtcvyinvctslsro-rinlhowf.kc fxyg tdh Nvyybkjgp qogq siofkzvatdxcimy reykqq.