Damit arbeitslosen Schulabgängern später keine Rentennachteile entstehen, sollten sie sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Denn auch ohne Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen. Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat umfasst.
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