Eigene Beiträge müssen dafür nicht gezahlt werden. Beide Dienste ersetzen den bisherigen Grundwehrdienst und Zivildienst, die wegen der Bundeswehrreform zum 30. Juni ausgesetzt werden. Verbesserungen gibt es bei der Waisenrente: Während des Bundesfreiwilligendienstes besteht hier künftig ein Anspruch, beim Zivildienst war das bisher nicht der Fall. Wer freiwilligen Wehrdienst leistet, erhält dagegen auch weiterhin keine Waisenrente.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Saarland in Saarbrücken und pb wdydyjlyyne Tjcaftlibvtvar tchtk 6687 5146 649 93, cxmqx ho Asfshoea xswaq jxm.eismanef-mcvdltadhkkkzanlpx-efexxrln.wp.