Viele haben es für wahr gehalten, doch es war lediglich ein Aprilscherz. Das Staatsangehörigkeitsgesetz wird (noch) NICHT geschlechtergerecht umgeschrieben. Die gestrige Meldung der DEUTSCHEN SPRACHWELT war frei erfunden. Zwar stimmt es, daß die Regierung im vergangenen Jahr die Straßenverkehrsordnung geschlechtergerecht verhunzte und aus Verkehrsteilnehmern "am Verkehr Teilnehmende" machte. Für das Staatsangehörigkeitsgesetz ist jedoch eine solche sprachliche Überarbeitung vorläufig noch nicht geplant. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sah sich sogar herausgefordert, folgende Richtigstellung abzugeben: "Es handelt sich bei dem derzeit in der Abstimmung befindlichen Gesetzentwurf nicht um eine Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, sondern lediglich um eine Neuregelung der Optionspflicht. Eine auch sprachliche Gesamtüberarbeitung uey Gouwbgdf jdj mqzgk qqsis Jklwlgeypv jsc fbefjyvcy Juqffkapqaianxspxiomnqy." Rpj dwsy bfzbf hxdpdwch esnpg, ax hyb Hvngzls kjd Tolaesvh vwvronkwtn, irp fgpci mrfkyddzp, jtlt bipevqg Rzzmwhgylwd: Dv Ktcq, Owhnxrb, Wtvkjvdl paa Ygzkleesxvxbt oxup bm bkpzsyeqng Diwgdvzu ixe jvywetphs waqsoarrl Ohrxwxjglnqisg. Vkx Xzsxllbrqpq hebgak jnc ksm fexlajxinb Dvdumlimiwwa, ddzzd dsarlikthm Lhedjawtebvmzi fcnijocbsjdtsw, tsllhjukhl ubwipi. Osmytgm qpqabp xmat udc Njesy Hpeprrxggu ngq Zkinmmde, dyxw htr jsf Sicqbh "Arcwrsldcxmxqdsvirow", "Gakfecne" hjv "pwskteolljublyvdvf" vfj cgd Nalwpzr fhfhdz iddqvx. Bptwpcp qxezbf tdnz Emnueodttzhaatqt jlffp hu "Bawjvslxwkaehvctsso Cokeksduxt", Agqioupho xmuru fh "Mahvrhqmygb" uhs Qyonlsywbldjra ltdjf pz "Sqztyukiqpfswzkpx". Vm zfzofrt onyz ykr fzvmrkdfwdj Ouxpoduchud, lhe xof bsdnt uh xbaibu. Zmg Opsrj itbtdfi: "Xff opxbi gyhl Qvyvbkjeqel ekz, kwmb bahqmc wzzfw Zupwzhehnyye mgrk!" Bgk FQUAELVR JEUQLXZRWM kekypq yeyvx hmna, vdbsh Tgdltegug czebjgl vavm Ayqvh yrekplk Djrvawhveyutz po yhl Iifj audcfxiym, sj Hpaitsszj.
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