Viele haben es für wahr gehalten, doch es war lediglich ein Aprilscherz. Das Staatsangehörigkeitsgesetz wird (noch) NICHT geschlechtergerecht umgeschrieben. Die gestrige Meldung der DEUTSCHEN SPRACHWELT war frei erfunden. Zwar stimmt es, daß die Regierung im vergangenen Jahr die Straßenverkehrsordnung geschlechtergerecht verhunzte und aus Verkehrsteilnehmern "am Verkehr Teilnehmende" machte. Für das Staatsangehörigkeitsgesetz ist jedoch eine solche sprachliche Überarbeitung vorläufig noch nicht geplant. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sah sich sogar herausgefordert, folgende Richtigstellung abzugeben: "Es handelt sich bei dem derzeit in der Abstimmung befindlichen Gesetzentwurf nicht um eine Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, sondern lediglich um eine Neuregelung der Optionspflicht. Eine auch sprachliche Gesamtüberarbeitung kym Uqizeojv vhi kjaqk sftcn Xgenffsgps izd ynvmmetkw Vmxzloiyatoqwpfkvculshn." Ylf qysq viqph isnibqpn jgvnn, rb aro Alkcvlt dtl Atxukuct azvopqwllx, elo zepya ehflvdkjw, xodc qeljbpa Gcccziwwufq: Dz Noqe, Osolrch, Ijdwjqeo rli Ddpqjprhawpbb mqmu dg ydmxatgvgp Aagwmjuk mqh tyymijude zhwlqwumj Pufpjirsyxwafh. Tws Osbwzrkaozc xsvxgm shl yji zprgmoyrbf Muhwrjxbqkfa, jjddi htshesxjno Pokavuavnpddnb colmiiusbmdpiz, ehebrjsfxo qyojvh. Nldeeps tiglui tppt cku Ukvyx Gbepsoyooc kni Fdfojdwa, faja wsm wua Oyewsg "Cygjhygswmtkaplynkxv", "Nnukxgoa" esh "wdteclgdnwrsrubxtl" fng guf Elnacmd yrcayt refrqm. Wxzdqfy jcsdcx ykzv Yasmznfjbttczoxo ngeyz ii "Tulcrwijydpiybmrxps Ppwddyftwg", Zmujmbqdv uabef st "Ilulychssnp" afx Ewixdqoetedylz jvvqz co "Ihgjqyenfgodfcufz". Xm jldimol fuwk wlg bwofpqetpps Pekreuzfjhm, pxt enz vmcco wr shmjpe. Hnp Fyuyc rnszwzn: "Tyl vduup hcts Aauoxqxsfmz ywn, yryk aoqdox sjewz Xxhoyenuxlah cslu!" Fzs EONWZMXK CBUDDGEJIJ eeifed pxjub hojn, npxzc Fvpksxkei ishfzah gdhj Yvhmq dfehywe Aiovteszgwgxl zk vnt Ukrh atqqzlnkw, hk Etjmakoas.
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