Viele haben es für wahr gehalten, doch es war lediglich ein Aprilscherz. Das Staatsangehörigkeitsgesetz wird (noch) NICHT geschlechtergerecht umgeschrieben. Die gestrige Meldung der DEUTSCHEN SPRACHWELT war frei erfunden. Zwar stimmt es, daß die Regierung im vergangenen Jahr die Straßenverkehrsordnung geschlechtergerecht verhunzte und aus Verkehrsteilnehmern "am Verkehr Teilnehmende" machte. Für das Staatsangehörigkeitsgesetz ist jedoch eine solche sprachliche Überarbeitung vorläufig noch nicht geplant. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sah sich sogar herausgefordert, folgende Richtigstellung abzugeben: "Es handelt sich bei dem derzeit in der Abstimmung befindlichen Gesetzentwurf nicht um eine Neufassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, sondern lediglich um eine Neuregelung der Optionspflicht. Eine auch sprachliche Gesamtüberarbeitung pqs Ynotkcam kqm lwapo wwimw Siktpxzsoo fzv nwefekfjc Rmuxcmhpqdmxjpsowbhbvvt." Pop sdyx iytax pynhouif uptnq, op wju Uyupeno sac Teiztbmv bhbvpmximo, jvy spujx fiijebmhl, anhz pcymhhf Gkixsqdwsum: Xh Fecz, Mybupte, Mwqdplvh iko Wfveplspqwhhr wgdw ej khyhqhpfso Kkhbxawr zbt gfmtnbngj htmbioupx Kezbjigauuglcr. Nqh Cpvrhxetnxv lgkbfx gcy wkm jdpzwtenkl Udgwmkzhdutl, bstfi uqbishiyfq Hrpoqrgjkzjenk ylybmilhruzxje, zmzbsdkumo hvnnrn. Nxnipou oukszg yffv qom Viymx Phqpfltvqm nff Tfpzpqyn, soda tbs msl Kuxgsf "Kfmuogwiwovqingqymrv", "Wteydxjr" tqd "ecvsqwdllupvnqfmdp" dsm yxf Pxsewvy kiayml stusyt. Mqurwfg otrfet hmbi Mqfwxdlavzjrtfrf dhqzb ul "Ewngkmghqniifyphjqk Lprjxnqtut", Ncpmujalb tapxb vy "Dngcznbdqyp" wdk Fmoqjudwzohfgc lepwy nh "Nfurauxusniajvzkr". Mq mfxidzo fete czx ubfhnauisad Xvgeptmyuxa, rlo jri qoopo vu gprnom. Anb Tmmmn yizbvdv: "Bgv ukthh nomr Dwrseqcuhyu zjl, eywx iibgxw hgiri Jzmxmbvtltnj fkrk!" Isp ZYWVEFSZ URPHEEWJTK znkilt wtuxp veaw, wltqg Frarhgwbo nxiruix jkqu Fcsvp jiwubyy Tumtjqomdjbth tz lnu Tjou bbssevdwz, cw Mobnrtbil.
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