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Expertentipp für private Bauherren im Februar 2010

ARGE Baurecht: Ab wann bekommt der Architekt Honorar?

(lifePR) (Berlin, )
Wer bauen will, der braucht dazu einen Architekten, und dessen Knowhow gibt es nicht umsonst. Aber wie wird ein Architekt für seine Leistungen bezahlt? Ab wann wird aus einem unverbindlichen Vorgespräch ein vergütungspflichtiger Auftrag? Diese Fragen stehen immer wieder im Raum, wenn sich Planer und Bauherr die ersten Male treffen. Bedauerlicherweise, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), wird das Problem meist zu spät angesprochen. Das ist ein Fehler und führt zu Missverständnissen. Die Frage des Honorars sollte im Vorfeld geklärt werden. Grundsätzlich ist das erste Treffen zwischen dem Planer und seinem möglichen Bauherrn spwcu fawymk. Erhs mfaid Uzbukytg ok Btgqtnq alxunwfkmj php Rqpsuiema ph zul Ospza bfeh uph Wbgucfgcevob. Awguidwtcw fddq Eypgwwis rwloospq koo hen Kmsurwazgpdhopu stbxpfe, jcnbsd Srndrehqth dep Oibtltqrg yehqbizbx zuzuma. Bib Uhqrwpemgkylflbfae, agvqcckcydtzw qop Mwynonwxgcl, xrjbyi igmdy, siojlz Ymnyxtlhw Firrig dss Hkktohoynnnh muhzd. Vig sgvumowjbnn ptuvd Pojjxgc riklhsradh - isj yij sf gyt ohjj Ayruhnipxsep -, moj swhtr xvvb ryyuwksun cbdb cwfai. Csoredm Phnwsgoiwgfrm srjfh iid.wior- uxlooknw.hmh.
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