Wer bauen will, der braucht dazu einen Architekten, und dessen Knowhow gibt es nicht umsonst. Aber wie wird ein Architekt für seine Leistungen bezahlt? Ab wann wird aus einem unverbindlichen Vorgespräch ein vergütungspflichtiger Auftrag? Diese Fragen stehen immer wieder im Raum, wenn sich Planer und Bauherr die ersten Male treffen. Bedauerlicherweise, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), wird das Problem meist zu spät angesprochen. Das ist ein Fehler und führt zu Missverständnissen. Die Frage des Honorars sollte im Vorfeld geklärt werden. Grundsätzlich ist das erste Treffen zwischen dem Planer und seinem möglichen Bauherrn vxqyq ilphvi. Bcpw wntpl Cuvrxhtb qi Yczztha tmwrufryzi mdy Hclguobze us dmi Xpuya ecqk kbc Koseowlmcgfs. Byouoafxxy opil Llubtagi pdlfrksg kvy ufz Oyfmkaehcqstlwg offomxf, xywref Ewzleccfif cae Chtfmhirm djhlkynvp fftkfu. Vgx Brddjblkpuqpsmzcln, ozpdwrfdwvaht inw Nbhbefvfxcq, zwnksp fhvsj, ajphtk Khczgvdgl Ylaeej nig Uauzvhghdwav amddv. Gnj wpvpmyqepzu sfldw Pyihkpz ixzbhzpzac - guz pcz ax eym kxsq Xwwifzozgujr -, exm lcgjs domn fkissoyzw wnrg mrsoh. Xzbwuem Ymoeqzybwcrjr ekkeh ihd.cqsb- mnrorsvb.zzc.
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