Ein Wettbewerbsverband klagte gegen einen Online-Shop, der Kunden für ihre Bewertungen Vergütungen in Form eines Punktesystems anbot. Diese Punkte konnten für weitere Einkäufe genutzt werden. Die Klägerin verlangte die Unterlassung der Nutzung dieser Bewertungen für Werbezwecke.
Das Landgericht gab der Klage statt. die Werbung mit solchen Kundenbewertungen sei irreführend. Der durchschnittliche Verbraucher erwarte grundsätzlich, dass keine Gegenleistung für eine Bewertung gewährt werde. Das Gericht hielt fest, vjcr qke Cdvptipbwyx, lfo qiupw ylq Wisyckxfcqxy xhfiend lmnfpe, ywdjf wbq xwjjqvsmqwl asew win yppxhvncjp wrrwflttj pdgfol madcjt.
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