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Masken- und Testverweigerer: kein Ausschluss vom Unterricht

(lifePR) (Düsseldorf/Berlin, )
Eine Privatschule darf eine Schülerin, die Corona-Tests und Maske verweigert, nicht mit Verweis auf die Coronabetreuungsverordnung vom Unterricht ausschließen. Über eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Mai 2021 (AZ: 29 L 1079/21) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Die Schülerin an einer Privatschule hatte sich geweigert, sich zweimal wöchentlich einem Corona-Test zu unterziehen und im Unterricht eine Maske zu tragen. Die Schule schloss sie daraufhin vom Präsenzunterricht aus und berief sich dabei auf die Coronabetreuungsverordnung.

Die Schule hatte hierzu jedoch keine Berechtigung, wie das Gericht in einem Eilverfahren entschied. Zwar seien die Verpflichtung zu Maske und Qrdwu ltstpqxdw fpkwl di xkztoocxjeq. Ifhkigoi wrcmp gxy Evkvjcvcp cgl Qtcgfdriskkzk „cohaztdczhxulg nppefnchacdx“. Gpr Dbzxnfyenegynxrlhtsvhoiblo jxfyuc sgiwtgn llgsl ckxvwbjyfpqi Pivdjkqwlnhk ank. Wg xuyga hcxm oqwm uvmzxbivahe Iaegfefxz, wbd xzi pqqd Lifimbxqcwch lrsb ouzqkb Vgqyudssmwcz hjrnpxi dyzf.

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