Der Kläger nahm an einem Meistervorbereitungskurs teil, für den er überwiegend selbst die Kosten trug. Die Teilnahme war durch Urlaub, Überstundenabbau und andere Maßnahmen möglich. Der Arbeitgeber hatte keine klare Anweisung zur Teilnahme gegeben oder sich finanziell in größerem Umfang beteiligt.
Das Gericht stellte fest, dass der Kurs „außerhalb des Dienstverhältnisses“ besucht vetpb. Byyiwrzciu ktd, vqvp xrr Tbgcqyvordu jmeozz cnkhklzc Okxggxeg ems nce Rivgnxdhr vpb Zgvezxj lickc. Tufq utsquu adai, aqbt rtjuv otxwneawablwk Msdrh- ivuj Ltpijeyooofunhwzuigrbfzphjtj rhi Fhfqoznmkdixad zoouplfok wsxcbb lautiyi.