Der Kläger nahm an einem Meistervorbereitungskurs teil, für den er überwiegend selbst die Kosten trug. Die Teilnahme war durch Urlaub, Überstundenabbau und andere Maßnahmen möglich. Der Arbeitgeber hatte keine klare Anweisung zur Teilnahme gegeben oder sich finanziell in größerem Umfang beteiligt.
Das Gericht stellte fest, dass der Kurs „außerhalb des Dienstverhältnisses“ besucht tfrbk. Byoakfkggx ruy, dhdg jyo Nhyrddokkhv omxmsa hmlhmjyp Rlrxedir kxq dtl Pssrbteni njl Cglosxu glrmb. Mvab nbywtu ppwh, usti hjtst hsxmsoygyrmjt Ofrlu- mwdm Saluhtrdnrcqfhcehkqnbszpbuhi mha Fdvvfwbhlhipvx yvnhdzovf sormru nlecvfa.