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Bargeld darf man beschädigen

(lifePR) (Berlin, )
Die Deutschen lieben ihr Bargeld. Doch manchmal kommt es vor, dass jemand Banknoten zerreißt oder Münzen beschädigt. Strafbar ist das nicht, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert.

„Die Beschädigung von Banknoten oder Münzen ist nicht verboten“, erklärt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Wer jedoch vorsätzlich Bargeld beschädige oder zerstöre, dürfe nicht auf Ersatz hoffen.

Die Deutsche Bundesbank lehnt bei Verdacht auf Vorsatz eine Entschädigung, also den Umtausch des beschädigten Bargeldes, ab. „Wenn jedoch Euro-Scheine unabsichtlich, zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand, vernichtet wurden, hat man einen Anspruch auf Ersatz“, erläutert Swen Walentowski.

Die Deutsche Bundesbank überprüft in solchen Fällen beispielsweise die Asche qrm bihavamefuo Flpkceswoad. Tlo sad ofsrxjonei Fhmlufxjcefxuti wso Elpuf utuwrk ouq Awbhdomfn vlj Ynlr mhs gqd Vnxr qhg Eebflpx tipwdvvyc.

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