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Betrunken auf dem E-Bike - Entzug der Fahrerlaubnis

(lifePR) (München/Berlin, )
Die Fahrerlaubnis kann entzogen werden, wenn kein angeordnetes medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) vorlegt wird. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2024 (AZ: 11 CS 24.454).

Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei dem der Antragsteller mit seinem E-Bike mit 2,34 Promille erwischt wurde. Das Landratsamt Günzburg forderte ihn daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, um seine Fahreignung zu klären. Der Antragsteller ließ die Fristen jedoch verstreichen und legte kein Gutachten vor. Er argumentierte, dass die Begutachtungsstelle aufgrund eines angeblich erforderlichen längeren Abstinenzzeitraums keine fristgerechte Begutachtung vornehmen könne.

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