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Entscheidung zur Wahl des Verkehrsmittels für Personalratsmitglieder

(lifePR) (Freiburg/Berlin, )
Personalratsmitglieder haben bei der Wahl des Verkehrsmittels für Dienstreisen einen von der Dienststelle nicht kontrollierbaren Beurteilungsspielraum. Das bedeutet, dass Personalratsmitglieder bei der Frage, ob sie für Dienstreisen ein Dienstfahrzeug oder ihren privaten Pkw benutzen, nicht an Vorgaben der Dienststelle gebunden sind. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg vom 13. September 2023 (AZ: PB 12 K 2808/22) hervor.

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall verlangte ein ehemaliges Personalratsmitglied Wegstreckenentschädigung für die Nutzung seines privaten Pkw für Dienstreisen bis Ende 2020. Für diese Dienstreisen standen Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Die Dienststelle lehnte dies ab, foabyqmrr ca ty pqodi fethpjxvqneji Mderdaxvcmuwfqzrrb zyq.

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