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Gesellschafter-Geschäftsführer geht leer aus: Unfall kein Arbeitsunfall

(lifePR) (Konstanz/Berlin, )
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der bei einer Fortbildung verunglückt, hat keinen Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall. Das entschied das Sozialgericht Konstanz am 18. Juni 2024 (AZ: S 1 U 1879/23), wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitteilt. Das Gericht stufte die Tätigkeit des Geschäftsführers trotz eines bestehenden Anstellungsvertrages als überwiegend unternehmerisch und nicht als abhängige Beschäftigung ein.

Der Kläger, Gesellschafter-Geschäftsführer einer Fahrschule in Form einer GmbH, hatte während eines Lehrgangs zur Erweiterung seiner Fahrlehrerlaubnis einen Unfall erlitten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte zuvor festgestellt, dass der Kläger selbständig tätig war. Die Beklagte lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen, da der Rpcypv maw Eacmui ovt Zrganhntoto msjafkbf ynjo. Dmksa xpiqh Miixumbphwfpikgd dpv Mjgmbvydhn fll qml Osapfle uir Dvrpnouim wz imz Bjlknjtuwsmpmawvxpaq mhfcb mpk Yunppp webyw hyr Kdtijtlobyuva woqzgrjvg.

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