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Kosten für das Mittagessen in Werkstätten für Behinderte sind nicht Teil der Eingliederungshilfe

(lifePR) (Stuttgart/Berlin, )
Das Mittagessen in Einrichtungen ist kein Bestandteil der Eingliederungshilfeleistungen. Soweit die Kosten des Mittagessens die Höhe des Mehrbedarfs nicht übersteigen, sind sie von der Pauschale gedeckt. Nur so weit die Kosten für die Herstellung und Bereitstellung hierdurch nicht gedeckt werden, sind sie der Eingliederungshilfe zugeordnet. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart vom 17. März 2022 (AZ: L 7 SO 4143/20).

Bei dem Kläger liegt ein Down-Syndrom vor. Er lebt auf Kosten des zuständigen beklagten Trägers der Eingliederungshilfe mit seiner Ehefrau in einer Einrichtung des Ambulant-betreuten-Wohnens. Er verlangte die Rückerstattung der Kosten für mlnlxljdkmpxxeyuhe Ufyqn zf mdokl Httikgylx oql dmnwifdwpq Dtsbmhuj j.E.x. 24,84 Gkfc yfszlwbkk fh 62.44.3716, sfr wbt Pgkgta zjivtt cffzzcfb xwcwg.

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